1. Mietvertrag
Zwischen dem Mieter und Fr. Constanze Onnen (Dat Onnen`s Hus ®), im folgenden Onnen`s Hus genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über das Mietobjekt Opi-Huck-Stroot 39 in 27632 Wurster Nordseeküste (Dorum-Neufeld) geschlossen. Es werden folgende Vereinbarungen getroffen:
1.1. Das Mietobjekt darf höchstens von der in der jeweils gültigen Preisliste angebotenen, maximalen Personenzahl belegt werden.
1.2. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Voranmeldung und mit Flohhalsband oder andere Flohmittel (Frontline oder ähnliche) gestattet (Preis gem. Preisliste).
1.3. An Neben- bzw. Sonderkosten fallen die Endreinigung sowie Gästekarte an.
1.4. Es ist eine Kaution i.H.v. 100 EUR zu entrichten.
1.5. Sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche und Handtücher werden für die Dauer der Miete zur Verfügung.
1.6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind Onnen`s Hus zu melden. Selbst oder von einem Mitbewohner fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen ersetzt werden.
1.7. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich Onnen`s Hus mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei evtl. entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
1.8. Im Haus ist das Rauchen strengstens untersagt.
1.9. Haustiere dürfen nicht ins Bett oder auf das Sofa. Sollten wir feststellen, dass dieses doch geschehen ist, müssen wir Bett sowie Sofa professionell reinigen lassen. Diese Kosten werden wir gesondert in Rechnung stellen.
2. Buchungsbestätigung (Abschluss Mietvertrag)
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fern-mündlich möglich. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung bei Onnen`s Hus. Bei einer Abweichung zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von 10 Tagen möglich. Danach wird der abweichende Inhalt des neuen Angebotes für Sie und Onnen`s Hus verbindlich. Erklärt Onnen`s Hus, das die Anmeldung nicht angenommen werden kann, so wird der bei der Anmeldung geleistete Anzahlungsbetrag zurückerstatten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Mietpreis
Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
4. Bezahlung
Die Zahlungsbedingung ist in der Reisebestätigung / Rechnung aufgeführt.
5. Rücktritt des Kunden
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Mietobjekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös erheblich geringer ist. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt:
Kann das Mietobjekt weitervermietet werden, so werden dem Mieter in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 39,- berechnet.
6. Schlüssel zum Mietobjekt
Die Schlüssel zum Ferienhaus und die Kurkarten werden ca. 10 Tage vor Mietbeginn an die oben genannte Adresse als Einwurfeinschreiben versendet.
Der Mietende erhält 1 Haustürschlüssel und 1 Wertstoffschlüssel (Zugang Müllcontainer)
Der Mietende ist verpflichtet, alle Schlüssel innerhalb von vier Tagen nach Mietbeendigung als Einwurfeinschreiben an Fr. Constanze Onnen, Schütterei 23 in 26209 Hatten, zurück zu senden. Bei Schlüsselverlust müssen, aus Sicherheitsgründen, sämtliche Schlösser ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
7. Beschränkung der Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651c bis 651g BGB kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche — gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren 6 Monate nach dem vertraglichen Vermietungsende.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist für beide Parteien die Stadt Oldenburg (Oldbg).